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Reha-Ausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Maler und Lackierer - Kirchheim unter Teck

Fachpraktiker und Fachpraktikerinnen für Maler und Lackierer gestalten und behandeln Innenwände, Decken, Böden und Fassaden von Gebäuden sowie Oberflächen von Objekten. Sie sind im Neubau, bei der Sanierung und Modernisierung tätig. Durch den Einbau von Dämmstoffen leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung.

Details im Überblick

Angebotsart
Zielgruppe
Rechtsgrundlage(n)
Ambulantes Angebot Ja
Verbund
Ort

CJD Kirchheim/Teck Alte Plochinger Steige 158 73230 Kirchheim unter Teck

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Ihre Ansprechpersonen

Connie Siegel-Hießerer Angebotsleitung

Alte Plochinger Steige 158 73230 Kirchheim unter Teck

Beschreibung

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Maler/Malerin und Lackierer/Lackiererin. Im Unterschied dazu stehen praktische Tätigkeiten stärker im Vordergrund. 

Fachpraktikerinnen/Fachpraktiker für Maler und Lackierer finden Beschäftigung in Betrieben des Maler– und Lackiererhandwerks, Betrieben des Stuckateurgewerbes und Baumärkten.

Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet. Die Ausbildung erfolgt nach besonderen Regeln für Menschen mit Behinderung. Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule. Die Prüfung wird vor der Handwerkskammer abgelegt.

Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung

  • Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
  • Psychologische Begleitung
  • Individueller Stütz- und Förderunterricht

Die Auszubildenden sind in Einzel- und Doppelzimmern der Wohnbereiche des CJD untergebracht und werdendort individuell begleitet. 

Die Ausbildung kann auch in externer Form durchgeführt werden. 

Was ermöglicht die Reha-Ausbildung? 

Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung. 

Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen? 

Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung. 

Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung? 

Die Reha-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich. 

Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 51 SGB IX, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.

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